Sie mieten eine Wohnung von Grouwels Immobilien. Dies bedeutet, dass Sie im Gegensatz zu einem Eigentümer nicht für alle Wartungsarbeiten in oder an Ihrer Wohnung verantwortlich sind. Bevor Sie einen Reparaturauftrag erteilen, sollten Sie prüfen, ob die Reparatur unter die Unterhaltspflicht Ihres Vermieters oder Ihre eigene Unterhaltspflicht fällt.
Grouwels Immobilien arbeitet in Deutschland mit verschiedenen namenhaften Verwaltern zusammen, bei welchen Sie Ihre Reparaturanfrage melden können und diese sie gerne für Sie abhandeln. Je nach Art und Umfang der Reparatur kann es vorkommen, dass (mehrere) Firmen zuerst zur Erstellung eines Angebotes vorbei kommen, bevor der endgültige Auftrag erteilt werden kann. Unsere Verwalter und wir sind daher auf Ihre Zusammenarbeit angewiesen. Vielen Dank im Voraus.
Wir verstehen, dass ein Notfall, unabhängig von seiner Größenordnung, Ärgernis verursacht. Vor allem, wenn dieser Notfall außerhalb der Bürozeiten auftritt und unsere Verwalter ihren vollen Service nicht anbieten können. Wir bitten daher um Ihre Geduld und Ihr Verständnis, wenn ein Notfall eintritt.
Wir bitten Sie auch vorab zu prüfen, wie dringend Ihre Reparatur ist, denn außerhalb der normalen Arbeitszeiten können Handwerker normalerweise nur eine Notlösung anbieten.
Unsere Verwalter vor Ort sind auch Ansprechpartner bei Fragen bezüglich Ihrer Mietzahlungen und Abrechnungen.
Unsere Verwalter werden sorgfältig ausgewählt und regelmäßig evaluiert. Sie sind jedoch teilweise von Dritten abhängig, wie Handwerkern, Ablesedienste und möglicherweise anderen Wohnungseigentümerverwaltern, daher kann es sein, dass die Beantwortung oder Lösung Ihrer Angelegenheiten länger in Anspruch nimmt, als uns lieb ist. Sollten Sie trotzdem Anlass zur Beschwerden über einen unserer Verwalter haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.